Psychologin Mag. Susanne Afzal in Graz

Psychologische Therapie und Beratung

Als Klinische- und Gesundheitspsychologin biete ich Ihnen in Graz psychologische Therapie und Beratung:

 

Psychologische Therapie (klinisch-psychologische Behandlung)

wird definiert als die „Anwendung psychologischer Behandlungsmethoden zur Prävention, Behandlung und Rehabilitation von Einzelpersonen und Gruppen. Dazu zählen alle wissenschaftlich-psychologischen Methoden, die dazu dienen, Krankheit zu vermeiden, Leidenszustände zu lindern oder zu beseitigen, sowie kranke Menschen zu unterstützen, ihre Krankheit besser bewältigen zu können. Die Vorgehensweise ist störungsorientiert, ganzheitlich und daher eklektisch. Sie setzt umfassende Interventions- und Methodenkenntnisse der Behandler voraus und beinhaltet auch psychotherapeutische Interventionsformen.“ (Berufsverband Österreichischer PsychologInnen, BÖP).

Psychologische Therapie darf nur von Klinischen bzw. Klinischen & GesundheitspsychologInnen durchgeführt werden wobei sie nicht an eine einzige Therapierichtung gebunden sind.

Als Klinische- und Gesundheitspsychologin kann ich schulenübergreifend arbeiten und somit auf einen breiten Schatz an Interventionstechniken zurückgreifen. Durch stetige Fort- und Weiterbildung passe ich meine Methoden dem aktuellen Stand der psychologischen Wissenschaft an. 

 

Psychologische Beratung 

grenzt sich von der Therapie ab, da sie nicht auf Erkrankungen bzw. krankheitswertige Leidenszustände festgelegt ist. 

Bei psychologischer Beratung handelt es sich um eine Beratung bezüglich alltäglicher Fragestellungen, deren Basis psychologische Expertise ist. Dabei kann es sich um Beziehungsfragen, Fragen in Bezug auf die work-life-balance oder Fragen der weiteren Lebensgestaltung handeln. Psychologische Beratung kann auch immer dann zum Einsatz kommen, wenn Unsicherheiten im Leben auftreten oder sich Entscheidungsschwierigkeiten ergeben. 

Wenn Sie sich unsicher sind ob eine psychologische Beratung bei Ihnen in Frage kommt, dann melden Sie sich gerne bei mir und wir klären ob und welche Art einer Beratung für Sie sinnvoll sein kann. 

 

 

 

Ablauf

Der Erstkontakt kann über Email oder einen Anruf bei mir erfolgen. 

Als nächsten Schritt klären wir entweder in einer weiteren Email (falls die Fragestellungen nicht schon in der Erst-Email erläutert wurde) oder beim Telefonat ihr Anliegen oder ihre Fragestellung und ob ich die richtige Ansprechperson für Ihr Anliegen bin.  

Wenn Sie sich bei mir per Email melden, dann hinterlassen Sie mir gerne ihre Telefonnummer und ich rufe Sie sehr gerne zurück. 

Wenn es für beide Seiten passt vereinbaren wir einen Termin zu einem Erstgespräch, bei dem wir die genaue Fragestellung oder ihr Ziel vorläufig definieren und einen weiteren Fahrplan erstellen. 

Beim Ersgespräch klären wir auch die vorläufigen Rahmenbedingungen der Therapie, bzw. Beratung (Zeitabstände zwischen den Einheiten, Zahlungsmodalitäten, etc.). 

Da es nicht zuletzt auch immer auf die Sympathie ankommt gibt Ihnen das Erstgespräch auch nocheinmal die Möglichkeit mich und meine Arbeitsweise genauer kennenzulernen. 

 

 

 

Kosten 

Psychologische Therapie

95€/Einheit á 50min

 

Psychologische Beratung

95€/Einheit á 50 min

50€/Einheit á 30 min

Pakete möglich

 

 

Gut zu wissen:

Seit 1.1.2024 haben Sie Anspruch auf einen Kostenzuschuss durch Ihre Krankenkasse! Falls Sie zudem über eine Zusatzversicherung verfügen, erkundigen Sie sich über diesbezügliche Leistungen!

Die Ausgaben für psychologische Therapie (Selbstbehalt) können am Ende des Jahres beim Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) geltend gemacht werden.

Ausgaben für psychologische Therapie können in der Steuererklärung als Krankheitskosten (außergewöhnliche Belastung) geltend gemacht werden.

 

Seit 1.1.2024 haben Sie Anspruch auf einen Kostenzuschuss durch Ihre Krankenkasse! Falls Sie zudem über eine Zusatzversicherung verfügen, erkundigen Sie sich über diesbezügliche Leistungen!



Die Ausgaben für psychologische Therapie (Selbstbehalt) können am Ende des Jahres beim Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) geltend gemacht werden.